Ist Ihre Kassensoftware prüfungssicher?

Sichere POS Systeme und eine ordentliche Verfahrensdokumentation sind entscheidend für den glücklichen Ausgang einer Betriebsprüfung (BP). Diese Meinung teilten der Co-Autor der neuen Kassenrichtlinie aus dem Finanzministerium, RR Erich Huber, WP/Stb Mag. Peter Kollermann und Vertreter führender Apotheken-Kassensoftwareanbieter. PFK Best Practice hatte gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei PFK+Partner am 18. April 2012 zu einer weiteren Veranstaltung des apo.future.lab eingeladen.

Der Abend stand ganz im Zeichen der von der Kassenrichtlinie geforderten Vollständigkeit der Daten und wie diese seitens der Systemanbieter und der korrekten Bedienung durch die Anwender gesichert werden soll. RR Huber zeigte anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis die Problematik von Datenmanipulationen sowie die neuen Prüfungsmethoden der Finanz auf.

Die Rechte und Pflichten des Abgabenpflichtigen sind in der Bundesabgabenordnung geregelt. Im Folgenden eine kurze Übersicht:

Recht auf … Pflicht zur …
faires Verfahren vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände
Rechtsbeistand Mitwirkung
Umfassende Rechtsbelehrung Wahrheit
Parteiengehör und Akteneinsicht Anzeige von rechtserheblichen Tatbeständen
Steuer- und Bankgeheimnis (außer bei Prüfungen nach dem FinStrG) Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die den Grundsätzen des § 131 entsprechen
Ablehnung eines Prüfers bei Befangenheit u.a.

 

Mag. Kollermann spannte den Bogen von der Offenlegungsverpflichtung aller Steuerpflichtigen bis zur Schätzungsbefugnis der Finanz. Er hob insbesondere die laufende Beweisvorsorge hervor, die dem Apotheker hilft, seine Systeme und damit das Risiko von Unregelmäßigkeiten im Griff zu haben. Der Apotheker solle in seinem Interesse durch technische und organisatorische Vorkehrungen für eine als ordnungsgemäß eingestufte Kassenführung sorgen. Hier wurde insbesondere auch auf eine umfassende Verfahrensdokumentation hingewiesen. Das erhöhe nicht nur das Vertrauen der Finanz, sondern sichere den Apotheker auch selbst gegen Manipulationen ab.

Das aufmerksame Publikum wurde unterstützt von den Fragen der EDV-Experten Wolfgang Nagy und Wolfgang Ritter (Apothekerverlag, AVS), DI Gerhard Löw (Sanodat), Ing. Werner Joksch (Apotronik) sowie Ing. Christian Singer (Datapharm) an den Experten aus dem BMF, Erich Huber. Gerade bei elektronischen Daten seien Manipulationen relativ leicht möglich und führten zu Erklärungsbedarf, betonte Huber. Ein von der Finanz abgesegnetes System werde es aber nicht geben.

Eine ausführliche Behandlung der Thematik Kassenrichtlinie und Betriebsprüfung finden Sie auch in den nächsten PFK SteuerNews, ab Mai 2012, auch online verfügbar unter: www.pfk-partner.at/News/SteuerNews